Grundpflege nach § 36 SGB XI
Grundpflege umfasst alle pflegerischen Leistungen, die
Pflegebedürftige im Rahmen der Pflegeversicherung in Anspruch
nehmen können. Dazu zählen u.a.:
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe bei der Ernährung
- Hilfe bei der Mobilität
- Hauswirtschaftliche Versorgung