Grundpflege

Grundpflege nach § 36 SGB XI

Grundpflege umfasst alle pflegerischen Leistungen, die Pflegebedürftige im Rahmen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können. Dazu zählen u.a.:

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe bei der Ernährung
  • Hilfe bei der Mobilität
  • Hauswirtschaftliche Versorgung