Diese Leistungen können von jedem Pflegebedürftigen - unabhängig vom Pflegegrad - in Anspruch genommen werden. Der monatliche Betrag über 125,00 € kann für (körperferne) Leistungen in Anspruch genommen, bei denen der Pflegebedürftige betreut oder bei denen die pflegenden Angehörigen entlastet werden sollen. Typische Leistungen sind u.a.: