Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistung nach § 45 b SGB XI

Diese Leistungen können von jedem Pflegebedürftigen - unabhängig vom Pflegegrad - in Anspruch genommen werden. Der monatliche Betrag über 125,00 € kann für (körperferne) Leistungen in Anspruch genommen, bei denen der Pflegebedürftige betreut oder bei denen die pflegenden Angehörigen entlastet werden sollen. Typische Leistungen sind u.a.:

  • Begleitung bei Aktivitäten (auch außer Haus)
  • Unterstützung bei alltäglicher Beschäftigung (z.B. Hobby, Spiel und Tagesstruktur)
  • Beaufsichtigung (z.B. bei Demenz)
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigen der Wohnung, Einkaufen - auch gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen möglich)