Behandlungspflege

Behandlungspflege nach § 37 SGB V

Die Behandlungspflege umfasst alle Leistungen, die von einem Arzt verordnet werden und nicht selbstständig durchgeführt werden können. Dazu zählen u.a.:

  • Medikamentengabe verabreichen und überwachen
  • Medikamentenbox stellen (1x wöchentlich)
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Kompressionsverbände anlegen und abnehmen
  • Wundverbände anlegen
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Insulingabe s.c.
  • Injektion s.c. und i.m.