Behandlungspflege nach § 37 SGB V
Die Behandlungspflege umfasst alle Leistungen, die von einem
Arzt verordnet werden und nicht selbstständig durchgeführt
werden können. Dazu zählen u.a.:
- Medikamentengabe verabreichen und überwachen
- Medikamentenbox stellen (1x wöchentlich)
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionsverbände anlegen und abnehmen
- Wundverbände anlegen
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Insulingabe s.c.
- Injektion s.c. und i.m.