Pflegefachberatung

Pflegefachberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Jeder Pflegebedürftige, der ausschließlich von pflegenden Angehörigen versorgt wird, ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsnachweis von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst durchführen zu lassen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 müssen diese halbjährlich, bei den Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt werden.